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Informationsveranstaltung zur AwSV und mitgeltenden techn. Regelwerken

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Sehr geehrte Innungsmitglieder,

seit dem 1. August 2017 gelten im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neue gesetzliche und technische Anforderungen. Unter Anderem wird nun für Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen ab der Gefährdungsstufe B (> 1000 l Lagervolumen der WGK 2) zwingend eine Fachbetriebsqualifikation nach § 62 AwSV verlangt. Auch andere Anlagen (z.B: Biogasanlagen, Wärmepumpen, Kältemaschinen, Solarthermieanlagen, etc.) können ggf. fachbetriebspflichtige Arbeiten bedingen, wenn Anlagenvolumen, Standort oder die Menge der wassergefährdenden Flüssigkeit in der Anlage dies erforderlich machen.

Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen möchte Ihnen in Zusammenarbeit mit der SHK-Innung Wetzlar, der SHK-Innung Dillenburg und der SHK-Innung Limburg-Weilburg

am Donnerstag, den 19.10.2017 von 14:00-17:00 Uhr

im BTZ Lahn-Dill, „Arnold-Spruck-Haus“, Dillufer 40 in 35576 Wetzlar

in einer ca. 3h Informationsveranstaltungen die wesentlichen Neuerungen der o.g. bundesweit einheitlichen gesetzlichen Bestimmungen (AwSV) und die neuen technischen Vorgaben der TRwS 791 Teil 1 und Teil 2 vermitteln. Die Veranstaltung ist für Innungsmitglieder kostenlos.

Ziel ist es, Ihnen das Rüstzeug für die notwendigen damit zusammenhängenden unternehmerischen Entscheidungen zu geben und die ggf. damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Veranstaltung ersetzt nicht die erforderliche Qualifikation und Prüfung für den techn. verantwortlichen Fachmann nach § 62 AwSV.

Bitte tragen Sie in die entsprechende Doodle-Liste Ihre Antwort über die Teilnahme ein, damit wir rechtzeitig entsprechend planen können! Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.

Mit freundlichen Grüßen

me. Frank Kauferstein
INNUNG FÜR SANITÄR- UND HEIZUNGSTECHNIK DILLENBURG
FACHVERBAND FÜR SANITÄR-, HEIZUNGS- UND KLIMATECHNIK HESSEN

 

 

 

 

 

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