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Neue bundeseinheitliche Unternehmererklärung (GEG)

 

Liebe SHK-Innungsfachbetriebe,
 
die Unternehmererklärung gehört zu den wichtigsten Verpflichtungen des SHK- Handwerkers im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es ist im Interesse aller Beteiligten, wenn sie möglichst bundeseinheitlich verwendet werden kann, um insbesondere Landesgrenzen überschreitende Arbeiten zu erleichtern.
 
Eine Arbeitsgruppe der Bundesfachgruppe SHK hat vor diesem Hintergrund ein bundeseinheitliches Formular für die Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) erarbeitet.
 
Die neue Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt die von uns bisher bereitgestellte Unternehmererklärung gemäß der EnEV von 2014.

Wir bitten alle Innungsfachbetrieb die Unternehmererklärung ab sofort zu verwenden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Freundliche Grüße aus Gießen
 
Uwe Loth                                              Ass. iur. Björn Hendrischke
Landesinnungsmeister                       Geschäftsführer
 
Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen
 

 

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